Welche Chancen ergeben sich durch den Bauturbo für Tiny Houses und wo liegen weiterhin die Grenzen?

Hilft der Bauturbo bei der Genehmigung eines Tiny Houses?

Mit dem sogenannten Bauturbo (§ 246e BauGB) hat der Gesetzgeber ein neues Instrument geschaffen, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Ziel ist es, Kommunen mehr Flexibilität zu geben und Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben zu erleichtern. Was bedeutet das für Tiny Houses?

 

Der Bauturbo ermöglicht es Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2030 und richtet sich an Wohngebäude aller Größen (also auch an Tiny Houses, sofern diese dauerhaft dem Wohnen dienen.)

 

Ein wichtiger Hinweis an der Stelle ist, dass der Bauturbo keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung schafft. Er eröffnet den Kommunen lediglich zusätzliche Handlungsspielräume.

Welche Chancen ergeben sich für Tiny Houses?

Die größte Herausforderung beim Bau eines Tiny Houses ist meist nicht das Gebäude selbst, sondern das Grundstück. Viele Vorhaben scheitern an planungsrechtlichen Vorgaben oder langwierigen Genehmigungsverfahren.

 

Hier kann der Bauturbo neue Möglichkeiten schaffen. Besonders interessant ist er für:

 

  • Baulücken innerhalb bestehender Wohngebiete,
  • Nachverdichtungen auf bereits bebauten Grundstücken,
  • kleinere Erweiterungen am Ortsrand,
  • sowie die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken.

 

Durch ihre kompakte Bauweise eignen sich Tiny Houses häufig besonders gut für solche Projekte und können einen sinnvollen Beitrag zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums leisten.

Gilt der Bauturbo auch im Außenbereich?

Hier entsteht häufig ein Missverständnis. Der Bauturbo öffnet den Außenbereich nicht grundsätzlich für neue Wohnbebauung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann er zwar auch bei Grundstücken am Ortsrand oder mit engem Bezug zu bestehenden Siedlungsflächen angewendet werden. Ein freistehendes Tiny House auf einer unerschlossenen Wiese wird dadurch jedoch in aller Regel nicht genehmigungsfähig.

Entscheidend bleibt immer der konkrete Einzelfall.

Die Kommune entscheidet

Ob der Bauturbo tatsächlich genutzt wird, liegt maßgeblich bei der jeweiligen Gemeinde. Ohne ihre Zustimmung kann die neue Regelung nicht angewendet werden. Zusätzlich prüft die Bauaufsichtsbehörde weiterhin alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie öffentliche und nachbarliche Belange.

Auch Themen wie Erschließung, Brandschutz oder Abstandsflächen bleiben unverändert bestehen.

Unsere Einschätzung

Wir sehen den Bauturbo als sinnvolle Entwicklung für den Wohnungsbau und damit auch für Tiny Houses. Gerade bei Baulücken, Nachverdichtungen oder kleineren Wohnprojekten können sich neue Möglichkeiten ergeben.

Trotzdem ersetzt die neue Regelung keine sorgfältige Prüfung des Grundstücks. Ob ein Tiny House genehmigungsfähig ist, hängt weiterhin von vielen Faktoren ab.

Wenn Sie bereits ein Grundstück besitzen oder ein konkretes Vorhaben planen, unterstützen wir Sie gern bei einer ersten baurechtlichen Einschätzung. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten sich für Ihr Tiny House ergeben.

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